Schwerer Raub (§ 250 StGB): 8 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Definitionen zum Thema Schwerer Raub (§ 250 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Schwerer Raub (§ 250 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Schwerer Raub (§ 250 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Mitglied einer Bande (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Wann handelt der Täter als „Mitglied einer Bande“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Mitwirkung (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Wann wirkt ein Bandenmitglied an einer Straftat mit (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Bande (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definiere den Begriff „Bande“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB):

Sonstiges Werkzeug/Mittel (§ 244 Abs. 1 Nr. 1b StGB)

Was versteht man unter einem „sonstigen Werkzeug/Mittel“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 1b StGB)?

Beisichführen (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)

Wann führt der Täter eine Waffe bei sich (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)?

Waffe (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)

Definiere den Begriff „Waffe“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)?