Definition: Vermächtnis (§ 1939 BGB)
5. April 2025
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Was ist ein Vermächtnis (§ 1939 BGB)?
Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung eines einzelnen Vermögenswertes von Todes wegen. Die Zuwendung erfolgt in Form eines schuldrechtlichen Anspruches (sog. Damnationslegat) gegen den Erben oder einen anderen Vermächtnisnehmer.
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