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SR: Prozessrecht & Klausurtypen: 301 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 301 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema SR: Prozessrecht & Klausurtypen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema SR: Prozessrecht & Klausurtypen

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema SR: Prozessrecht & Klausurtypen wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Staatsanwaltsklausur

Belehrungspflicht von Zeugen (§ 57 StPO)

Polizeianwärter Paul führt seine erste Zeugenvernehmung durch. Aufgrund seiner Aufregung belehrt P den Zeugen Z zwar über die Wahrheitspflicht. P vergisst aber, Z über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen Aussage aufzuklären. Z belastet den Beschuldigten B erheblich.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Darstellungsrüge - fehlerhafte Beweiswürdigung

A wird wegen einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 Abs. 1 StGB) angeklagt. Sie hatte zur Tatzeit eine BAK von 1,4 Promille. Richter R, der selbst gerne mal zu tief ins Glas schaut, hält eine Fahruntüchtigkeit bei 1,4 Promille ausweislich der Urteilsgründe für „lachhaft" und spricht A frei.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Mehrere Strafmilderungsgründe und Doppelverwertungsverbot

A wird wegen Beihilfe zur Untreue (§§ 266 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB) verurteilt. Das Gericht sieht A nicht als Mittäter an, weil er keine Vermögensbetreuungspflicht hatte. Das Gericht nimmt eine doppelte Strafrahmenmilderung vor (§§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 StGB).

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung – Zäsurwirkung

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Fortwirkung von Beweisverwertungsverboten

A wird bei der Polizei ohne Belehrung (§§ 163a Abs. 3, 136 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 StPO) vernommen. Im Prozess vernimmt das Gericht A nochmals und weist ihn nach Belehrung zutreffend darauf hin, dass seine erste Aussage nicht verwertet werden kann. A gesteht die Tat erneut.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO (Einführung)

Die neuesten Fälle zum Thema SR: Prozessrecht & Klausurtypen

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