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Klageänderung: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Klageänderung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Veräußerung der streitbefangenen Sache durch den Kläger – fehlende Zustimmung des Beklagten zum Parteiwechsel

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Veräußerung der streitbefangenen Sache durch den Beklagten ohne Zustimmung des Klägers (§ 265 Abs. 2 S. 1 ZPO)

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Abtretung eines streitbefangenen Anspruchs durch den Kläger – Parteiwechsel mit Zustimmung des Beklagten (§ 265 Abs. 2 S. 2 ZPO)

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Parteiwechsel kraft Gesetzes bei Tod einer Partei

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenentscheidung gegenüber dem alten Beklagten

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürtem Parteiwechsel

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Rechtsfolgen beim nicht sachdienlichen Beklagtenwechsel nach Beginn der mündlichen Verhandlung

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Rubrumsberichtigung – Verortung in der Klausur

K möchte die B-GmbH verklagen, weil diese ihre vertragliche Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt hat. In seiner Klageschrift gibt er zwar die korrekte Adresse der B-GmbH an, benennt sie jedoch als B-OHG. Eine B-OHG existiert nicht. K möchte dies nun berichtigen lassen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Berichtigung des Rubrums und Zustimmung des alten Beklagten

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Gesetzlicher Parteiwechsel und gewillkürte Parteierweiterung (Einführung)

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Wegfall des Klageanlasses bei Zahlung nach Rechtshängigkeit

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Wegfall des Klageanlasses bei Zahlung vor Rechtshängigkeit

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Klageänderung bei vor Rechtshängigkeit eingetretener Veränderung (§ 264 Nr. 3 ZPO)

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Vollständiger Wegfall des Klageanlasses

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Vorläufige Vollstreckbarkeit nach teilweiser Klagerücknahme

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teilweiser Wegfall des Klageanlasses zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit

K klagt gegen B zu Recht auf Zahlung von €8.000. Nach Einreichung, aber vor Zustellung der Klage, zahlt B €2.000 an K. K nimmt daraufhin die Klage in Höhe des gezahlten Betrages zurück und beantragt, B die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Klagerücknahme nach Beginn der mündlichen Verhandlung, aber vor Stellung der Anträge

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Beschränkung der Klageforderung vor mündlicher Verhandlung

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Zulässigkeit der nachträglichen objektiven Klagehäufung – Einhaltung der Schriftsatzfrist

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Beschränkung des Klageantrags (§ 264 Nr. 2 ZPO)

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Klageänderung von Erfüllung auf Surrogat bei nachträglicher Zerstörung der Sache

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ZR: Prozessrecht & Klausurtypen › Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Klageänderung von Erfüllung auf Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit

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Klageänderung - Systematik (§§ 263, 264 ZPO)

K klagt gegen B auf Zahlung von €50, weil B ihren Anteil für das gemeinsame Netflix-Abo nicht gezahlt hat. Nach zwei weiteren Monaten, in denen zwei weitere Monatsbeträge fällig geworden sind, erweitert K die Klage auf €70. B widerspricht der Klageänderung.

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Sachliche Klageänderung (Einführung)

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Zivilrecht › Zivilprozessrecht

Sachdienlichkeit der Klageänderung nach Minderung und Rücktritt bei Pferdekauf

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Zivilrecht › Zivilprozessrecht

Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)

K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B verhandelt sodann ohne weitere Erklärung mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.

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Zivilrecht › Zivilprozessrecht

Anwendungsbereich von § 264 Nr. 3 ZPO

K tritt von einem Kaufvertrag über eine antike Vase zurück und verklagt B auf Rückgewähr der Kaufsache. Den Kaufpreis hat B trotz Übergabe und Übereignung der antiken Vase nicht gezahlt. Es stellt sich heraus, dass das Unikat schon vor Zustellung der Klage zerbrochen ist. Nun will K Schadenersatz.

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Zivilrecht › Zivilprozessrecht

Anwendungsbereich von § 264 Nr. 2 ZPO

Kläger K hat gegen die Beklagte B zunächst eine zulässige Klage auf Feststellung erhoben, dass B zum „Ersatz allen Schadens aus dem Verkehrsunfall (…)“ verpflichtet ist. Im Verlauf des Prozesses kann K seinen Schaden genau beziffern und beantragt nun ihre Verurteilung zur Zahlung von € 26.000.

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Zivilrecht › Zivilprozessrecht

Nachträgliche objektive Klagehäufung

Vermieterin K erhebt Klage gegen B auf ausstehende Miete. Nach Rechtshängigkeit kündigt sie wegen der ausstehenden Miete den Mietvertrag und beantragt zusätzlich Herausgabe der Mieträume.

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Zivilrecht › Zivilprozessrecht

Parteiwechsel bei Todesfall einer Partei

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Zivilrecht › Zivilprozessrecht

Klageauswechslung

K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B stimmt der Änderung zu und verhandelt sodann mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.