Klageänderung: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Klageänderung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Veräußerung der streitbefangenen Sache durch den Kläger – fehlende Zustimmung des Beklagten zum Parteiwechsel

Veräußerung der streitbefangenen Sache durch den Beklagten ohne Zustimmung des Klägers (§ 265 Abs. 2 S. 1 ZPO)

Abtretung eines streitbefangenen Anspruchs durch den Kläger – Parteiwechsel mit Zustimmung des Beklagten (§ 265 Abs. 2 S. 2 ZPO)

Parteiwechsel kraft Gesetzes bei Tod einer Partei

Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenentscheidung gegenüber dem alten Beklagten

Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürtem Parteiwechsel

Rechtsfolgen beim nicht sachdienlichen Beklagtenwechsel nach Beginn der mündlichen Verhandlung

Rubrumsberichtigung – Verortung in der Klausur
K möchte die B-GmbH verklagen, weil diese ihre vertragliche Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt hat. In seiner Klageschrift gibt er zwar die korrekte Adresse der B-GmbH an, benennt sie jedoch als B-OHG. Eine B-OHG existiert nicht. K möchte dies nun berichtigen lassen.

Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Berichtigung des Rubrums und Zustimmung des alten Beklagten

Gesetzlicher Parteiwechsel und gewillkürte Parteierweiterung (Einführung)

Wegfall des Klageanlasses bei Zahlung nach Rechtshängigkeit

Wegfall des Klageanlasses bei Zahlung vor Rechtshängigkeit

Klageänderung bei vor Rechtshängigkeit eingetretener Veränderung (§ 264 Nr. 3 ZPO)

Vollständiger Wegfall des Klageanlasses

Vorläufige Vollstreckbarkeit nach teilweiser Klagerücknahme

teilweiser Wegfall des Klageanlasses zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
K klagt gegen B zu Recht auf Zahlung von €8.000. Nach Einreichung, aber vor Zustellung der Klage, zahlt B €2.000 an K. K nimmt daraufhin die Klage in Höhe des gezahlten Betrages zurück und beantragt, B die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Klagerücknahme nach Beginn der mündlichen Verhandlung, aber vor Stellung der Anträge

Beschränkung der Klageforderung vor mündlicher Verhandlung

Zulässigkeit der nachträglichen objektiven Klagehäufung – Einhaltung der Schriftsatzfrist

Beschränkung des Klageantrags (§ 264 Nr. 2 ZPO)

Klageänderung von Erfüllung auf Surrogat bei nachträglicher Zerstörung der Sache

Klageänderung von Erfüllung auf Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit

Klageänderung - Systematik (§§ 263, 264 ZPO)
K klagt gegen B auf Zahlung von €50, weil B ihren Anteil für das gemeinsame Netflix-Abo nicht gezahlt hat. Nach zwei weiteren Monaten, in denen zwei weitere Monatsbeträge fällig geworden sind, erweitert K die Klage auf €70. B widerspricht der Klageänderung.

Sachliche Klageänderung (Einführung)
Sachdienlichkeit der Klageänderung nach Minderung und Rücktritt bei Pferdekauf
Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B verhandelt sodann ohne weitere Erklärung mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.
Anwendungsbereich von § 264 Nr. 3 ZPO
K tritt von einem Kaufvertrag über eine antike Vase zurück und verklagt B auf Rückgewähr der Kaufsache. Den Kaufpreis hat B trotz Übergabe und Übereignung der antiken Vase nicht gezahlt. Es stellt sich heraus, dass das Unikat schon vor Zustellung der Klage zerbrochen ist. Nun will K Schadenersatz.
Anwendungsbereich von § 264 Nr. 2 ZPO
Kläger K hat gegen die Beklagte B zunächst eine zulässige Klage auf Feststellung erhoben, dass B zum „Ersatz allen Schadens aus dem Verkehrsunfall (…)“ verpflichtet ist. Im Verlauf des Prozesses kann K seinen Schaden genau beziffern und beantragt nun ihre Verurteilung zur Zahlung von € 26.000.
Nachträgliche objektive Klagehäufung
Vermieterin K erhebt Klage gegen B auf ausstehende Miete. Nach Rechtshängigkeit kündigt sie wegen der ausstehenden Miete den Mietvertrag und beantragt zusätzlich Herausgabe der Mieträume.
Parteiwechsel bei Todesfall einer Partei
Klageauswechslung
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B stimmt der Änderung zu und verhandelt sodann mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.
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