Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Brandstiftung bei einem Buswartehäuschen (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Brandstiftung bei einem Buswartehäuschen (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
19. September 2025
23 Kommentare
4,7 ★ (20.716 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T zündet aus Langeweile im Buswartehäuschen an der B308 das dort in einem Mülleimer befindliche Papier an, um das Wartehäuschen abbrennen zu lassen. Zügig breiten sich die Flammen auf das gesamte Häuschen (geschlossene Holzbalkenkonstruktion mit Pultdach und breiter Türöffnung) aus.
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