Postulationsfähigkeit 2
4. Juli 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die 20-jährige A hat ihren konservativen Vater auch überzeugt, dass sie für Einlegung der Verfassungsbeschwerde keinen Anwalt braucht. Der Vater meint aber, in der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG müsse sie sich nun anwaltlich vertreten lassen.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Prozessfähigkeit im Zusammenhang eines Gerichtsverfahrens bedeutet die Fähigkeit, einen Prozess zu führen und Prozesshandlungen vorzunehmen.
Ja!
2. Für die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG muss A sich anwaltlich vertreten lassen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞
28.4.2021, 10:42:06
Sehr schönes Kapitel! 👍😊

HannahML
4.10.2024, 10:47:26
aber herrscht dann nicht streng genommen kein Anwaltszwang, wenn man sich auch durch einen Rechtsprofessor vertreten lassen kann? oder verstehe ich da was falsch?
annsophie.mzkw
4.10.2024, 22:14:38
Korrekt, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von § 22 I 1 Hs. 2 BVerfGG.

dolo agitation
27.5.2025, 11:37:55
Dementsprechend müsste die letzte Frage bitte korrigiert werden. Dort ist bisher „Ja“ als richtige Antwort auf die Frage nach dem Bestehen eines Anwaltszwangs hinterlegt. Richtigerweise müsste es jedoch nach oben gemachten Ausführungen „Nein“ sein.