Postulationsfähigkeit 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 20-jährige A hat ihren konservativen Vater auch überzeugt, dass sie für Einlegung der Verfassungsbeschwerde keinen Anwalt braucht. Der Vater meint aber, in der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG müsse sie sich nun anwaltlich vertreten lassen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Prozessfähigkeit im Zusammenhang eines Gerichtsverfahrens bedeutet die Fähigkeit, einen Prozess zu führen und Prozesshandlungen vorzunehmen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG muss A sich anwaltlich vertreten lassen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TeamRahad 🧞
28.4.2021, 10:42:06
Sehr schönes Kapitel! 👍😊
HannahML
4.10.2024, 10:47:26
aber herrscht dann nicht streng genommen kein Anwaltszwang, wenn man sich auch durch einen Rechtsprofessor vertreten lassen kann? oder verstehe ich da was falsch?
as.mzkw
4.10.2024, 22:14:38
Korrekt, ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von § 22 I 1 Hs. 2 BVerfGG.