Verjährungsfristen – Grundsatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verkäuferin V und Käuferin K schließen am 18.03.2021 einen Kaufvertrag über V's Porsche zum Preis von €85.000.
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Einordnung des Falls
Verjährungsfristen – Grundsatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vs Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB) verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ks Anspruch auf Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 BGB) verjährt in 30 Jahren (§ 197 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.