Verjährungsfristen – Grundsatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stellt sein Fahrzeug unbefugt und schief auf den Privatparkplatz der S. Die lässt das Fahrzeug wegen Verkehrsgefährdung berechtigterweise kostenpflichtig abschleppen.
Einordnung des Falls
Verjährungsfristen – Grundsatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S Aufwendungsersatzanspruch (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB) verjährt in zehn Jahren (§ 196 BGB), da es hier beim Parkplatz um ein Recht an einem Grundstück geht.
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Nein, das ist nicht der Fall!
2. S Aufwendungsersatzanspruch (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB) verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB).
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Ja, in der Tat!