Verjährungsfristen – Grundsatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stellt sein Fahrzeug unbefugt und schief auf den Privatparkplatz der S. Die lässt das Fahrzeug wegen Verkehrsgefährdung berechtigterweise kostenpflichtig abschleppen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verjährungsfristen – Grundsatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S Aufwendungsersatzanspruch (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB) verjährt in zehn Jahren (§ 196 BGB), da es hier beim Parkplatz um ein Recht an einem Grundstück geht.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. S Aufwendungsersatzanspruch (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB) verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB).
Ja, in der Tat!
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