Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht BT: Versammlungsrecht

Nicht angemeldete Versammlung – Strafbarkeit des faktischen Leiters?

Nicht angemeldete Versammlung – Strafbarkeit des faktischen Leiters?

6. Februar 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Atomkraftgegner A organisiert eine unangemeldete Demo in der baden-württembergischen Stadt H. Er erteilt dabei über Funk Anweisungen, u.a. zum Aufspannen eines Banners und zur Beendigung der Versammlung. Da ein Veranstalter nicht auszumachen ist, verhängen die Fachgerichte strafrechtliche Sanktionen gegen A.

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Unternehmer U verkauft Verbraucher V einen Fernseher für €2.000. Das Vertragsformular enthält in § 5 die Klausel: „Das Recht auf Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Käufer wird ausdrücklich ausgeschlossen.“ Da V noch eine Forderung in Höhe von €1.000 gegen U zusteht, erklärt V trotzdem die Aufrechnung. U verweist auf die AGB.

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