Sicherungsfähiger Anspruch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S schenkt seinem Neffen N ein Grundstück. S möchte seinen Anspruch auf Rückübereignung, sollte N sich grob undankbar verhalten (§ 530 BGB), durch eine Vormerkung sichern lassen. N bewilligt eine Vormerkung zugunsten des S. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen.
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Einordnung des Falls
Sicherungsfähiger Anspruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks führt automatisch zum Eigentumsrückfall an den Schenker.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums im Falle groben Undanks ist ein sicherungsfähiger Anspruch im Rahmen des § 883 Abs. 1 BGB.
Genau, so ist das!
3. S hat wirksam eine Vormerkung erworben.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Rick-energie🦦
15.6.2022, 21:27:18
Ich habe noch nicht alle Fälle durch, aber sofern nicht vorhanden sind Fälle des gutgl. Erst- und Zweiterwerbs der
Vormerkungextrem examensrelevant. Gleiches gilt für die Hypothek. Vielleicht könnt Ihr (JuraFuchs) dazu was erstellen?
Lukas_Mengestu
16.6.2022, 09:22:11
Hallo Rick-dich, hierzu gibt es bereits einige Fälle. DIese findest Du entweder über die Suchfunktion oder indem Du auf der Levelübersicht nach unten navigierst. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Edward Hopper
1.2.2024, 16:24:31
ist doch streng accesorrisch, welche Anspruch wird den geschützten? der aus 812?
Leo Lee
3.2.2024, 14:20:17
Hallo Edward Hopper, vielen Dank für diese sehr gute Frage! Vorliegend ergibt sich ein solcher Anspruch infolge eines Widerrufs der Schenkung wegen groben Undanks aus §§ 530, 531 Abs. 2, 812 (hier dann Abs. 1 S. 2 Fall 1), wobei diese AGL vom OLG Hamm stammt; da jedoch der BGH hierauf nicht eingeht und auch dieser auch nicht widerspricht, dürfte die „Richtigkeit“ dieser AGL gegeben sein. Diese AGL findest du unter Rn. 10 der Entscheidung (die du wiederum hier findest: https://lexetius.com/2002,1027) :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
CR7
2.5.2024, 19:51:10
Hey Leo, unter dem Link lässt sich leider kein Urteil finden. Gibt es ggf. eine andere Fundstelle? Besten Dank
iudex non calculat!
24.5.2024, 10:21:43
@[CR7](145419) https://lexetius.com/2002,1027
iudex non calculat!
24.5.2024, 10:26:05
Ok, das hat auch nicht geklappt... Jedenfalls gehört das ",1027" am Ende noch zur URL dazu. Jurafuchs entfernt den Teil aber offenbar leider. Hilft also nur manuelles Hinzufügen in der Browser-Adresszeile. ^^
jura🐈
13.11.2024, 20:17:15
https://lexetius.com/2002,1027
hagenhubl
11.9.2024, 14:34:10
Ihr habt wieder eine lustige Zeichnung gemalt. Eure Zeichner sind super begabt. Die App ist Weltklasse.
Christian Leupold-Wendling
12.9.2024, 08:04:46
Hallo hagenhubl, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team