Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Willenserklärung (vor § 104 BGB)
Definition: Willenserklärung (vor § 104 BGB)
Definiere den Begriff „Willenserklärung“:
Eine Willenserklärung ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete private Willensäußerung.
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