Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Willenserklärung (vor § 104 BGB)
Willenserklärung (vor § 104 BGB)
Definiere den Begriff „Willenserklärung“:
Eine Willenserklärung ist eine auf den Eintritt eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete private Willensäußerung.