Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit (Aids-Infizierung trotz betätigtem Vermeidungswillen)


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Klassisches Klausurproblem

A weiß, dass er HIV-positiv ist. Er schläft mit der B, ohne ihr etwas von seiner Krankheit zu sagen. Dabei geht er davon aus, durch die Benutzung eines Kondoms die Ansteckungsgefahr ausgeschlossen zu haben. Es stellt sich heraus, dass B durch A angesteckt wurde.

Einordnung des Falls

Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit (Aids-Infizierung trotz betätigtem Vermeidungswillen)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat hinsichtlich der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) mit Eventualvorsatz gehandelt.

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Nein!

Die hM nimmt die Abgrenzung Vorsatz / Fahrlässigkeit anhand des voluntativen Elements vor: Der Täter hat bedingten Vorsatz, wenn er sich mit dem als möglich erkannten Erfolg abfindet (Ernstnahmetheorie der hL) bzw. den als möglich erkannten Erfolg billigend in Kauf nimmt (Billigungstheorie der Rspr.). Nimmt der Täter ernsthafte Vermeidungsbemühungen bzw. Gegensteuerungsversuche vor, liegt ein sog. betätigter Vermeidungswille vor, der den Vorsatz ausschließt.A ging davon aus, mit der Benutzung des Kondoms (als Vermeidungsstrategie) für B die Ansteckungsgefahr ausgeschlossen zu haben. Damit hielt er schon den Erfolgseintritt (die Ansteckung) nicht für möglich.

2. Die Infizierung mit dem Aids-Virus stellt eine Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) dar.

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Genau, so ist das!

Wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, das heißt eines nachteilig von den normalen körperlichen Funktionen abweichenden Zustandes körperlicher oder seelischer Art.Durch die Infizierung mit dem Aids-Virus wird – selbst wenn die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist – eine negative Abweichung vom körperlichen Normalzustand bewirkt.

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