Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft

Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft

14. September 2025

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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J ist 15 Jahre alt und hat vor Kurzem seinen Mofa-Führerschein gemacht. T übergibt J ein schriftliches Kaufangebot. Darin bietet er J sein altes Piaggio Ciao (Baujahr 1975) zum Preis von €500 an.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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