Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – Lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – Lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
J ist 15 Jahre alt und hat vor kurzem seinen Mofa-Führerschein gemacht. T übergibt J ein schriftliches Kaufangebot. Darin bietet er J sein altes Piaggio Ciao (Baujahr 1975) zum Preis von € 500 an.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – Lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Angebot wird in dem Moment wirksam, in dem T es J übergibt.
Genau, so ist das!
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