Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Gegenwärtigkeit eines Angriffs nach § 32 Abs. 2 StGB (unmittelbar bevorstehend)
Gegenwärtigkeit eines Angriffs nach § 32 Abs. 2 StGB (unmittelbar bevorstehend)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf einer Party behauptet A, dass B sein Handy gestohlen habe. B wendet sich genervt ab. Daraufhin packt A den B an der Schulter und kündigt an, ihn zu durchsuchen. Zur Verteidigung sticht B den A mit einem Küchenmesser nieder.
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Einordnung des Falls
Gegenwärtigkeit eines Angriffs nach § 32 Abs. 2 StGB (unmittelbar bevorstehend)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB erfüllt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Durchsuchung des B durch den A wäre ein "Angriff" (§ 32 Abs. 2 StGB).
Genau, so ist das!
3. Der Angriff des A ist "gegenwärtig" (§ 32 Abs. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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