Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F ist im sechsten Monat schwanger. Bei einer Autofahrt rammt B ihr Fahrzeug. F bricht sich dabei eine Rippe. Ihre Leibesfrucht erleidet einen Gehirnschaden. Drei Monate später bringt F die T zur Welt. T leidet aufgrund des Gehirnschadens an spastischen Lähmungen.
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Einordnung des Falls
Ungeborenes Kind erleidet einen Gehirnschaden bei einem Autounfall der Mutter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat das Rechtsgut Körper/Gesundheit der F verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB), indem er den Unfall verursacht hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat das Rechtsgut Körper/Gesundheit der T verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB), indem er den Unfall verursacht hat, obwohl T zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht geboren war.
Genau, so ist das!
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