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Zivilprozessrecht

BGH: Vergleich und Veräußerung streitbefangener Sache – subjektive Rechtskraftwirkung

BGH: Vergleich und Veräußerung streitbefangener Sache – subjektive Rechtskraftwirkung

27. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A und X sind Nachbarn. X erhebt Klage gegen A wegen der Blendwirkung der Photovoltaikanlage des A. Danach übereignet A das Grundstück an die D. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich zwischen X und A, in dem A sich zur Entfernung der Anlage verpflichtet. Dem kommt er jedoch nicht nach. X ist deshalb zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ermächtigt.

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