Gegenwärtig (fortdauernd)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat O bei seinem Chef angeschwärzt. Davon stark erzürnt, will O dem T so richtig die Meinung sagen. Dabei gerät O in einen beleidigenden Wortschwall. Noch bevor O seine Ausführungen beendet hat, gibt T dem O eine kräftige Ohrfeige.
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Einordnung des Falls
Gegenwärtig (fortdauernd)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) verwirklicht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beleidigungen des O stellen einen "Angriff" (§ 32 Abs. 2 StGB) auf T dar.
Genau, so ist das!
3. Der Angriff war "gegenwärtig" (§ 32 Abs. 2 StGB), als T dem O eine Ohrfeige gab.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
omnimodo facturus
16.12.2021, 01:30:03
Geht die Prüfung der Notwehr dann auch insgesamt durch?
Lukas_Mengestu
16.12.2021, 12:53:59
Hallo omnimodo facturus, bei Bestehen der Notwehrlage, ist die Notwehr grundsätzlich zulässig, wenn es sich um eine erforderliche und
gebotene Verteidigungshandlung handelt. Es dürfen also keine gleichgeeigneten milderen Mittel zur Verfügung stehen und insbesondere die Verteidigung nicht völlig außer Verhältnis zum Angriff stehen. Gleichgeeignete Mittel sind im Sachverhalt jedenfalls nicht angelegt. Eine
Unverhältnismäßigkeitzwischen dem Angriff auf die
ehreund der Ohrfeige dürfte ebenfalls nicht bestehen, da die Eingriffsintensität der Ohrfeige begrenzt ist. Im Ergebnis dürfte die Notwehr zu bejahen sein. Das zeigt nochmal, dass es sich letztlich um eine "scharfes Schwert" handelt (vgl. zum intensiven Notw
ehrexzess bei Verteidigung gegen eine Beleidigung mit einem Messer, BGH NStZ-RR 2018, 272). Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
CR7
10.5.2023, 11:40:37
Prüft man in dem Punkt Angriff inzident die Strafbarkeit des T?
Carl Wagner
10.5.2023, 21:35:58
Hallo (af)! Die Strafbarkeit prüfst du unter dem Prüfungspunkt "rechtswidriger" Angriff, § 32 II StGB. Viele Grüße - Carl für das Jurafuchs-Team
Nico
15.5.2024, 10:16:31
Schön fanden ich es, wenn ihr in solchen Fällen vielleicht eine Vertiefung hinzufügt, wo ihr alles gedanklich zu Ende prüft. Denn gerade als Anfänger kann es sehr verwirrend sein, wenn nur der Anfang geprüft wird. Dann kommt der Gedanke auf, dass die Ohrfeige auf jeden Fall gerechtfertigt war, obwohl man ja noch Erforderlichkeit etc. prüfen muss. Nur so als Gedanke 😄