K.-o.-Tropfen
29. August 2025
12 Kommentare
4,6 ★ (16.205 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verabreicht O „K.-o.-Tropfen“, damit dieser in einen komatösen mehrstündigen Schlaf fällt und ihn bei seinem Vorhaben, Os Freundin zu verführen, nicht stört. O wird für drei Stunden bewusstlos.
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