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Gleisblockade durch verunglückten PKW - Sachbeschädigung?

Gleisblockade durch verunglückten PKW - Sachbeschädigung?

23. August 2025

12 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Halter H verursacht mit seinem Wagen einen Unfall auf den S-Bahn Gleisen der Fahrgut GmbH (F). Die Schienen erleiden keinen Schaden. Da das Abschleppen zwei Stunden braucht, richtet F zwischenzeitlich einen Schienenersatzverkehr ein. F verlangt hierfür von H Ersatz.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob nach einem Autounfall der Geschädigte neben den Reparaturkosten zusätzlich Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur verlangen kann. Das OLG verneinte einen solchen Anspruch. Die Beschränkung des Fahrvergnügens sei nur eine immaterielle Beeinträchtigung aufgrund der subjektiven Wertschätzung und nicht als Schaden ersetzbar. Der Nutzungsersatz komme nur für vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der Sache in Betracht. Denn die Nutzungsausfallentschädigung müsse Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise auf die Grundlage der Lebensführung signifikant auswirkt. Andernfalls bestünde die Gefahr, unter Verletzung des § 253 BGB die Ersatzpflicht auf Nichtvermögensschäden auszudehnen (RdNr. 45). Da das eingeschränkte Fahrvergnügen lediglich einen - nicht unter § 253 BGB fallenden - immateriellen Schaden darstellt, kann B diesen nicht geltend machen.

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