Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Einschreibebrief wird treuwidrig nicht abgeholt
Einschreibebrief wird treuwidrig nicht abgeholt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Chefin C kündigt Arbeitnehmerin A außerordentlich per Übergabeeinschreiben. Da A nicht zuhause ist, hinterlässt Postbote P der A eine Abholkarte in den Briefkasten. A weiß von Cs Plan und holt das Einschreiben nicht ab. C kündigt erneut. Diese geht A aber erst nach Ablauf der Kündigungserklärungsfrist zu.
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Einordnung des Falls
Einschreibebrief wird treuwidrig nicht abgeholt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Ausspruch der außerordentlichen Kündigung ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes zulässig (§ 626 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kündigung ist mit Einwurf des Benachrichtungszettels zugegangen.
Nein!
3. Kann sich A darauf berufen, dass ihr die außerordentliche Kündigung nicht innerhalb der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist zugegangen ist (§ 626 Abs. 2 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
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