Klageerzwingungsverfahren 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Omi O stellt Strafantrag gegen den T. T hatte ihr unter Androhung von Gewalt den Gehstock weggenommen. O verlangt bei der Polizei die Strafverfolgung von T. Nach Ableistung von 100 Stunden gemeinnützigen Dienstes in einem Pflegeheim stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 153a StPO ein. O will dagegen vorgehen.
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Einordnung des Falls
Klageerzwingungsverfahren 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O ist Verletzte des Raubes (§ 249 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. O muss für eine Klageerzwingung zunächst einen Strafantrag gestellt haben.
Ja!
3. Das Klageerzwingungsverfahren ist im Regelfall auch gegen Einstellungen nach §§ 153ff. StPO zulässig.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Klageerzwingungsverfahren ist hier ausnahmsweise auch gegen die Einstellung nach § 153a StPO zulässig.
Ja, in der Tat!
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