Zustellung "demnächst" (§ 167 ZPO)

21. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Assessorexamen

K weiß seit 2017 von Ansprüchen gegen B. K verklagt B mit am 22.12.20 anhängiger Klage. Im Rubrum führt sie R, die Prozessbevollmächtigte des B, auf. K zahlt den Kostenvorschuss. Das Gericht stellt die Klage am 04.01.21 an B und nach Verteidigungsanzeige der R vom 08.02. am 09.05. auch R zu.

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Sorgfaltspflichten eines unvorhergesehen erkrankten Einzelanwalts

Rechtsanwalt R legt gegen ein klageabweisendes Urteil des AG für seinen Mandanten K Berufung beim LG ein. Auf Antrag des R verlängert das LG die Berufungsbegründungsfrist bis zum 07.11.2016. An diesem Tag erkrankt R unvorhergesehen. R lässt daher Rechtsanwältin C, die als freie Mitarbeiterin bei R angestellt ist, am selben Tag einen Antrag auf nochmalige Fristverlängerung stellen. Prozessgegner B willigt in die Fristverlängerung nicht ein. Als R wieder gesund ist, begründet er - nach Ablauf der Frist - die Berufung.

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