Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Zustellung "demnächst" (§ 167 ZPO)
Zustellung "demnächst" (§ 167 ZPO)
21. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K weiß seit 2017 von Ansprüchen gegen B. K verklagt B mit am 22.12.20 anhängiger Klage. Im Rubrum führt sie R, die Prozessbevollmächtigte des B, auf. K zahlt den Kostenvorschuss. Das Gericht stellt die Klage am 04.01.21 an B und nach Verteidigungsanzeige der R vom 08.02. am 09.05. auch R zu.
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