Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Entscheidungen von 2016
Amtshaftungsanspruch wegen fehlenden Kita-Platzes?
Amtshaftungsanspruch wegen fehlenden Kita-Platzes?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K findet für ihre einjährige Tochter T in Leipzig keinen Kitaplatz, obwohl sie sich rechtzeitig bei Betreuungseinrichtungen angemeldet hat. Die Stadt verweist auf Kapazitätsengpässe. K muss T selbst versorgen und die Elternzeit verlängern. Sie hat einen Verdienstausfall von 4.500 €.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Amtshaftung wegen fehlendem Kita-Platz in Leipzig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Betreuungsanspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis analog §§ 280, 311 BGB zwischen T und der Stadt. Daraus kann K Schadenersatz für Verdienstausfall verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann ihren Verdienstausfall als Aufwendung aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ersetzt verlangen. K hat mit der Betreuung der T ein Geschäft der Stadt Leipzig vorgenommen.
Nein!
3. K kann Schadenersatz für ihren Verdienstausfall verlangen (§ 839 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG), wenn die Stadt schuldhaft eine Pflicht verletzt hat, die auch Ks Interessen schützen soll.
Genau, so ist das!
4. Die Stadt Leipzig hat durch die Nichterfüllung des Betreuungsanspruchs eine Amtspflicht verletzt (§ 839 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
5. Die Amtspflicht bezweckt allein den Schutz des Kindes. Es fehlt am erforderlichen Drittschutz der Amtspflicht.
Nein!
6. Der spezielle Anspruch auf Ersatz elterlicher Aufwendungen für Kinderbetreuung analog § 36a Abs. 3 S. 1 SGB VIII lässt den Drittschutz der Amtspflicht entfallen.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. T hat einen Betreuungsanspruch gegen die Stadt Leipzig aus § 24 Abs. 2 SGB VIII.
Ja, in der Tat!
8. K muss beweisen, dass die Stadt Leipzig vorsätzlich oder fahrlässig nicht alles unternommen hat, um die erforderlichen Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
8.1.2022, 18:52:12
Dann muss doch K gerade nicht den Beweis erbringen, oder?
Lukas_Mengestu
10.1.2022, 13:36:49
Hallo Isabell, die Frage ist etwas tricky. K ist mit Blick auf das Verschulden hier durchaus darlegungs- und beweisbelastet . Allerdings wird ihr dies dadurch deutlich erleichtert, dass bei
Amtspflichtverletzungen zu ihren Gunsten ein Anscheinsbeweis dafür streitet, dass auch ein Verschulden vorlag. Nur wenn dessen Grundlage erschüttert wird, muss K weiter vortragen und dies ggfs. auch beweisen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Victor
10.1.2022, 22:17:18
Ich denke das beantwortet nicht ganz die Frage. Die K ist zwar grundsätzlich darlegungs- & beweispflichtig. Der Darlegungspflicht ist sie jedoch nachgekommen. Das wurde auch nicht qualifiziert bestritten. Der Anscheinsbeweis greift für sie. Somit muss sie hier gerade keinen „klassischen Beweis“ erbringen.
Volldeliktisch
7.9.2022, 11:18:30
War in BaWü im Frühjahr 2020 1. ÖR-Klausur im ersten Examen.
Paul König
7.9.2022, 16:28:43
Hey @[Volldeliktisch](36691), bist Du Dir mit dem Durchgang sicher? Meiner Erinnerung nach war im Frühjahr 2020 in BW Denkmalschutzrecht dran...
Volldeliktisch
8.9.2022, 00:07:52
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe war die erste Klausur der vorliegende Fall und die zweite Klausur DenkmalschutzR (Wassermühle oder sowas) zusammen mit Rückforderung eines Zuschusses.
Paul König
8.9.2022, 09:09:58
Stimmt, jetzt klingelt es auch wieder bei mir - das war in die Staatsrechts-Klausur verpackt. Danke für den Widerspruch! Ergänzend nur der Hinweis, dass es weitgehend auf
Amtshaftungund FBA (hierzu gab's eine Extra-Frage) beschränkt war und insbesondere eine Prüfung der Gesetzgebungskompetenzen (Art. 72 II GG) gefordert war.
Nora Mommsen
8.9.2022, 10:02:42
Guten Morgen, danke für euer Feedback! Schön, wenn man zusammen in den verdrängten Erinnerungen kramt. :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team