Aufenthaltsverbot für Hooligan

1. November 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K ist Mitglied der Freiburger „Ultra-Szene“ und bei Spielen des SC Freiburg gewalttätig geworden. Strafrechtlich wurde er noch nicht verurteilt. Die Polizeibehörde erlässt ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot für das Stadionumfeld an Heimspieltagen. K hält dies für rechtswidrig.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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