Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft
Wirksamkeit einer Willenserklärung - Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB)
Wirksamkeit einer Willenserklärung - Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K will bei einer eBay-Auktion des V ein Mountainbike für maximal €1.000 ersteigern. Um die Auktion sicher „zu gewinnen“, gibt er dennoch ein Gebot für €2.000 ab. Bei Auktionsende ist er Höchstbietender mit einem Betrag von €2.000.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wirksamkeit einer Willenserklärung - Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einer eBay-Auktion kommt der Vertrag durch den Zuschlag zustande.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat das Angebot des V angenommen, indem er €2.000 geboten hat, sodass er bei Auktionsende Höchstbietender war.
Ja!
3. Da K das Mountainbike tatsächlich nicht für €2.000 kaufen wollte, ist seine Willenserklärung nichtig (§ 116 S. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!