Kredittäuschung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Als Konditorin K immer mehr Verluste verzeichnet, tritt sie zur Sicherung eines Kredits (€100.000) an die Bank B alle zukünftig entstehenden Forderung gegen alle ihre Kunden (jährlicher Umsatz: €100.000) ab. Sie ist dadurch nicht mehr in der Lage, von Dritten gewährte weitere Kredite zu bedienen. Dies ist K und B bewusst.
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Einordnung des Falls
Kredittäuschung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Globalzession ist unwirksam, wenn sie sittenwidrig ist (§ 138 Abs. 1).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Globalzession ist wegen anfänglicher Übersicherung unwirksam (§ 138 Abs.1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Globalzession ist wegen Kredittäuschung unwirksam (§ 138 Abs.1 BGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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