Schema: Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)

21. Dezember 2024

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Wie prüfst Du die Vollstreckungsabwehrklage767 ZPO)?

  1. Zulässigkeit

    1. Statthaftigkeit

    2. Zuständigkeit des Gerichts

    3. Rechtsschutzbedürfnis

  2. Begründetheit

    1. Sachbefugnis

    2. Materiell-rechtliche Einwendung gegen titulierten Anspruch

    3. Keine Präklusion, § 767 Abs. 2, Abs. 3 ZPO

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Julia

Julia

13.11.2021, 17:47:53

Was ist denn die

Sachbefugnis

? Davon habe ich noch nie gehört.

Tigerwitsch

Tigerwitsch

14.11.2021, 00:31:26

Die Parteien sind sachbefugt, wenn der Kläger

Vollstreckungsschuldner

und der Beklagte

Vollstreckungsgläubiger

ist.

Vollstreckungsschuldner

ist derjenige, der im Titel oder Vollstreckungsklausel als Schuldner geführt wird.

Vollstreckungsgläubiger

ist, wer entweder im Titel als

Vollstreckungsgläubiger

aufgeführt wird, oder für den der Titel umgeschrieben wurde. Meistens dürfte das wohl unproblematisch gegeben sein. Im Falle einer Abtretung oder Miterben könnte man in diesem Prüfungspunkt etwas mehr ausführen.

FAREF

faref

23.7.2023, 19:03:43

gehört das nicht in die Zulässigkeit unter den Begriff „

Aktivlegitimation

“ ?

SAUFE

Saufen_Fetzt

24.7.2023, 00:50:37

Nein!

Aktivlegitimation

(=Kläger ist Anspruchsinhaber) ist eine Sache der

Begründetheit

genauso wie Passivlegitimation (=Beklagter ist Schuldner des behaupteten Anspruchs / „richtiger Beklagter“, wenn du so willst). Bitte nicht mit

Prozessführungsbefugnis

(=Kläger hat (warum auch immer) das Recht, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen) durcheinander bringen.


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