Zivilrecht
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)
Schema: Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)
10. Februar 2026
18 Kommentare
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Wie prüfst Du die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)?
Statthaftigkeit
Zuständigkeit des Gerichts
Rechtsschutzbedürfnis
Begründetheit
Materiell-rechtliche Einwendung gegen titulierten Anspruch
Keine Präklusion, § 767 Abs. 2, Abs. 3 ZPO
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Julia
13.11.2021, 17:47:53
Tigerwitsch
14.11.2021, 00:31:26
Die Parteien sind sachbefugt, wenn der Kläger Vollstreckungs
schuldner und der Beklagte Vollstreckungsgläubiger ist. Vollstreckungs
schuldner ist derjenige, der im Titel oder Vollstreckungs
klauselals
Schuldner geführt wird. Vollstreckungsgläubiger ist, wer entweder im Titel als Vollstreckungsgläubiger aufgeführt wird, oder für den der Titel umgeschrieben wurde. Meistens dürfte das wohl unproblematisch gegeben sein. Im Falle einer Abtretung oder Miterben könnte man in diesem Prüfungspunkt etwas mehr ausführen.
faref
23.7.2023, 19:03:43
Saufen_Fetzt
24.7.2023, 00:50:37
Nein!
Aktivlegitimation(=Kläger ist
Anspruchsinhaber) ist eine Sache der Begründetheit genauso wie Passivlegitimation (=Beklagter ist
Schuldner des behaupteten
Anspruchs / „richtiger Beklagter“, wenn du so willst). Bitte nicht mit
Prozessführungsbefugnis(=Kläger hat (warum auch immer) das Recht, den
Anspruchgerichtlich geltend zu machen) durcheinander bringen.
alva1993
30.10.2025, 16:32:15
Es ist richtig, dass die Aktiv- bzw. Passivlegitimation in der Begründetheit und die
Prozessführungsbefugnisin der
Zulässigkeitzu verordnen ist. Es ist allerdings umstritten, ob die Ausführungen, die unter dem Punkt „
Sachbefugnis" anzustellen sind, nicht auch im Rahmen der ZLK -
Prozessführungsbefugnisverordnet werden können. Letztlich kann man es in der Klausur einen Aufbau wählen, ohne diesen zu begründen.
till.
5.12.2025, 15:39:50
@[Linne Hempel](243622) es wäre super toll, wenn ihr (auch wenn noch für alle Punkte Erläuterungen kommen sollen, siehe andere Forumsfrage) diese Info von @[Tigerwitsch](2840) schon einmal vorab einfügen könntet. Die Frage scheint sich
javielen zu stellen:)) Vielen Dank für euren Einsatz!!
Blackpanther
28.1.2026, 17:52:33
In unserer Z II AG wurde empfohlen, den Vollstreckungsabwehrkläger in der
Zulässigkeitunter
Prozessführungsbefugnisund den Vollstreckungsabwehrbeklagten unter
Sachbefugnis/Passivlegitimation in der Begründetheit zu prüfen. Das mache der BGH wohl auch so.
lambogallardo
6.1.2025, 13:24:29
Die Erhebung der Klage durch den
Schuldner iSd § 767 Abs. 1 ist
Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage (BGH NZG 2016, 221 Rn. 22; MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rn. 45; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rn. 39; vgl. BGH NJW-RR 2014, 653 Rn. 12)
2cool4lawschool
23.1.2025, 18:54:49
idR müssen
jaimmer die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen, aber mWn sprichst du bis auf Statthaftigkeit, Zuständigkeit und RSB, alles andere nur an, wenn es problematisch ist.
Jura_Hacks
24.2.2025, 11:28:01
Zwar ist eine Reiter mit "Erklärungen" vorgesehen, dieser geht trotz Anklickens leider nicht auf oder enthält keinen Inhalt.
Christian Leupold-Wendling
8.3.2025, 07:52:37
Danke für den Hinweis! Wir blenden den Button aus, wenn es keine Hinweistexte gibt
Sustainable Finance
8.3.2025, 10:19:50
Schöner wäre es, ihr würdet Hinweistexte hinzufügen ;)
Aleks_is_Y
12.3.2025, 14:12:31
Das wäre in der Tat schöner!
Christian Leupold-Wendling
1.4.2025, 12:19:09
Auch darum werden wir uns kümmern! 😊
ASB
22.7.2025, 03:08:42
Würde mich auch über Hinweistexte freuen :)
Sege
2.10.2025, 09:07:47
Man bekommt bei der KI-Zusammenfassung immerhin ein bisschen Erläuterung zu den einzelnen Punkten
