Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Grundfall: Schadensersatz
Grundfall: Schadensersatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucherin V bucht bei Unternehmerin U online Yogakurse, die V abrufen kann, wann sie möchte. V hat nach 15 Tagen noch keinen Zugriff auf die Kurse. Einer ausdrücklichen Aufforderung zur Bereitstellung, ist U nicht nachgekommen. V bucht Yogakurse bei einem anderen Anbieter.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Schadensersatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB ist eröffnet (§ 327 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. U ist gesetzlich dazu verpflichtet, V den Kurs “bereitzustellen“ (§ 327b Abs. 2 BGB).
Ja!
3. Die Leistungszeit für die Bereitstellung ist noch nicht eingetreten (§ 327b Abs. 2 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Um die Gewährleistungsrechte bei einer Nichtleistung (§ 327c BGB) geltend zu machen, muss V der U zunächst eine Frist zur Bereitstellung setzen.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Auch für den Schadensersatz sehen die §§ 327 ff. BGB vollständige Regelungen vor. Ein Rückgriff auf die §§ 280 ff. BGB ist nicht möglich.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!