Wahndelikt 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft am Montag an K ein Auto. K soll das Auto Mittwoch bezahlen und abholen. Dabei geht V davon aus, dass das Eigentum bereits durch Kaufvertrag übergegangen ist. Dienstag bietet D dem V einen höheren Kaufpreis. V nimmt an und übergibt D noch am selben Tag das Auto.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Unterschlagung (§ 246 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat nach der herrschenden Meinung „Tatentschluss“ bezüglich einer Unterschlagung.
Genau, so ist das!
3. Eine Mindermeinung nimmt in dem vorliegenden Fall lediglich ein Wahndelikt an.
Ja, in der Tat!
4. V hat durch die Übergabe an D „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Ja!
5. V handelte rechtswidrig und schuldhaft.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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