Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Abgabe und Zugang von Willenserklärungen

Wirksamwerden – Zugang: Kündigung auf Türkisch an deutsche Arbeitnehmerin

Wirksamwerden – Zugang: Kündigung auf Türkisch an deutsche Arbeitnehmerin

15. Januar 2025

4,7(25.613 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Versehentlich schickt Unternehmerin U ihrer deutschen Arbeitnehmerin A eine in türkischer Sprache verfasste Kündigung. A liest das Schreiben, versteht aber inhaltlich kein Wort und weiß nicht, worum es sich dabei handelt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Wirksamwerden – Zugang: Kündigung auf Türkisch an deutsche Arbeitnehmerin

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Kündigung an A ist wirksam geworden.

Nein, das trifft nicht zu!

Empfangsbedürftige Willenserklärungen werden wirksam mit Zugang (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Zugang (Phase 3) liegt bei verkörperten W vor, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er von ihr Kenntnis nehmen kann und wenn unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.Bedingt durch die hier unübliche Abfassung auf Türkisch war es für A unmöglich, von der Kündigung Kenntnis zu nehmen. Das Risiko des Einsatzes einer unüblichen Sprache trägt der Erklärende. Die übliche Sprache richtet sich nach dem Einzelfall und hängt davon ab, in welcher Sprache die Vertragsverhandlungen geführt werden.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Kündigung an A wird wirksam, wenn A sie sich von ihrer Freundin F auf Deutsch übersetzen lässt.

Ja!

Tatsächliche Kenntnisnahme (Phase 4) bewirkt immer den Zugang. Der Erklärende kann unter normalen Umständen aber nicht damit rechnen, dass sich der Empfänger eine Erklärung in einer Sprache, mit der er nicht zu rechnen braucht, übersetzen lässt.Wenn A sich die Kündigung tatsächlich übersetzen lässt, wird sie wirksam.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Weitere für Dich ausgwählte Fälle

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen