Echter Erfüllungsbetrug
19. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A bestellt im Internetshop des B eine heruntergesetzte Hose aus reiner Schurwolle. B bestätigt dies per E-Mail. Wegen Lieferschwierigkeiten entscheidet sich B heimlich eine ähnlich aussehende Baumwollhose zu liefern. Die Baumwollhose kostet so viel, wie die Schurwollhose nach dem Preisnachlass. A bemerkt den Austausch nicht.
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Einordnung des Falls
Echter Erfüllungsbetrug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat A bei Vertragsschluss getäuscht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem er die minderwertige Ware lieferte, hat B den A getäuscht.
Ja!
3. In der Annahme als Erfüllung liegt eine Vermögensverfügung des A.
Genau, so ist das!
4. Dem A ist dadurch ein Vermögensschaden im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB entstanden.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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