Echter Erfüllungsbetrug
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bestellt im Internetshop des B eine heruntergesetzte Hose aus reiner Schurwolle. B bestätigt dies per E-Mail. Wegen Lieferschwierigkeiten entscheidet sich B heimlich eine ähnlich aussehende Baumwollhose zu liefern. Die Baumwollhose kostet so viel, wie die Schurwollhose nach dem Preisnachlass. A bemerkt den Austausch nicht.
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Einordnung des Falls
Echter Erfüllungsbetrug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat A bei Vertragsschluss getäuscht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem er die minderwertige Ware lieferte, hat B den A getäuscht.
Ja!
3. In der Annahme als Erfüllung liegt eine Vermögensverfügung des A.
Genau, so ist das!
4. Dem A ist dadurch ein Vermögensschaden im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB entstanden.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
16.1.2021, 16:10:52
Liegt nicht in dem Nichtinkenntnissetzen über den Austausch der Ware, die Täuschung?
Vulpes
17.1.2021, 13:06:03
Ich Glaube, dass du prinzipiell Recht hast das anzunehemen. Wenn allerdings sowohl eine
konkludente Täuschung, als auch eine durch Unterlassen in Frage kommt ist
aktives Tungrundsätzlich vorrangig.
Isabell
17.1.2021, 13:12:25
Stimmt. Ich glaube ich würde einfach beides als Ankmüpfubgspunkt in den Oberdatz packen.
francescaa
18.10.2023, 13:20:21
Würde man in diesem Fall nicht beim Tatbestandsmerkmal Irrtum scheitern ?
Leo Lee
22.10.2023, 11:12:37
Hallo francescaa, beachte, immer streng zu unterscheiden zw. den TBMen. Irrtum fordert nur, dass eine Fehlvorstellung über den Gegenstand der Täuschung hervorgerufen wird also eine Lage, die der Wahrheit nicht entspricht. Der Vertrag, der geschlossen wurde, hatte Schurwolle zum Gegenstand. Als später jedoch nur Baumwollenhose geliefert wird jedoch ohne Kommentar (es wird weiterhin also so getan, als wären die Hosen aus Schurwolle), täuscht der Verkäufer den Käufer über die Eigenschaft der Hose, weshalb auch diesbzgl. ein Irrtum hervorgerufen wird. Der Käufer denkt, die Hose sei aus Schurwolle, weil kommentarlos geliefert wurde (deshalb denkt er sich, dass die Hose schon aus Schurwolle sein wird). Hierzu kann ich dir die Lektüre von Fischer StGB 69. Auflage, § 263 Rn. 53 ff. sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Blackpanther
8.12.2023, 17:58:37
Ist beim straflosen unechten
Erfüllungsbetrugeine Strafbarkeit wegen Eingehungsbetrug denkbar? Könnte ein Vermögensschaden darin liegen, dass der Getäuschte nur einen weniger werthaltigen Anspruch erhalten hat, weil der Täuschend von vornherein eine andere Sache liefern wollte?
Petrus
23.12.2023, 18:24:39
Ein
unechter Erfüllungsbetrugist ja letztlich nur ein Eingehungsbetrug (weil Täuschung bei Vertragsschluss), bei dem es zum Leistungsaustausch kommt. Dadurch, dass aber der Verkäufer bereits bei Vertragsschluss täuscht, wollte er nie das Versprochene leisten, sodass dieser Anspruch wirtschaftlich gesehen nicht Teil des Vermögens des Käufers wurde. Daher verneint die Rechtsprechung in Fällen in denen das Erhaltene ein objektives Äquivalent darstellt einen Vermögensschaden. Eine Strafbarkeit wegen Eingehungsbetrug scheidet in solchen Fällen daher aus.