4,5(8.098 mal geöffnet in Jurafuchs)
„Stealthing“ – Sexueller Übergriff trotz einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Sexueller Übergriff trotz einvernehmlichen Geschlechtsverkehres? Dies hat das KG Berlin nun erstmals obergerichtlich im Fall des sog. Stealthings bejaht. Ungeschützter Geschlechtsverkehr sei eine andere sexuelle Handlung als die, zu der der Sexualpartner zugestimmt hatte. Dies verstoße gegen das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung. Der Wille, Schwangerschaften und Krankheiten zu verhindern, sei Teil der sexuellen Autonomie, gegen die sich der Partner bewusst gewendet hatte. Ob in solchen Fällen auch eine Vergewaltigung vorliegen könne, ist noch nicht geklärt, wurde aber jedenfalls für den konkreten Fall von dem erkennenden Gericht abgelehnt.
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Unwissen schützt vor Strafe nicht – oder doch? Zurechnung beim Mittäterexzess - Jurafuchs
Jedem Mittäter kann nur das Handeln des Mittäters zugerechnet werden, welches auch von seinem Vorsatz und vom gemeinsamen Tatplan umfasst ist. Liegt eine wesentliche Abweichung vom Tatplan vor (Mittäterexzess), ist dies nicht zurechenbar. Diese grundlegenden Regeln zur Zurechnung von Tatbeiträgern bei der Mittäterschaft hat der BGH in dieser Entscheidung erneut bestätigt.
Mittäterschaft ohne Mitwirkung am Kerngeschehen? - Jurafuchs
Die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme ist höchst relevant. Besonders umstritten ist dies in Fällen, in denen der Beschuldigter nicht bei der Tat selbst seinen Tatbeitrag geleistet hat. In diesem Beschluss hat der BGH aber bekräftigt, dass weder eine Mitwirkung am Kerngeschehen noch eine Anwesenheit am Tatort zwingend sei, um Mittäter zu sein. Maßgeblich sei ein objektiv wesentlicher Beitrag, der sich als Teil der Tätigkeit aller darstellen soll. Hierbei sei eine Einflussnahme auf Art, Umfang und Durchführung des Tatgeschehens wichtig.