Prinzip der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1 BGB)
19. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Erblasser E hat seine beiden Kinder S und T als alleinige Erben eingesetzt. Zu seinem Vermögen gehören zwei Grundstücke von gleichem Wert. E stirbt. Wie ist die Eigentumslage an den Grundstücken?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Prinzip der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Jedes Kind erwirbt mit Erbfall das Eigentum an je einem der Grundstücke (siehe § 2032 Abs. 1 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kinder werden Miteigentümer an jedem der Grundstücke zu 1/2.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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