Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Mängelansprüche
25. Januar 2025
40 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A glaubt, dass Kuckucksuhren wieder richtig angesagt sein werden und gibt deswegen für €780 eine im Traditionsunternehmen von W in Auftrag. Nachdem A die Uhr geliefert wurde, stellt er fest, dass die Uhr rückwärts läuft. A möchte die Uhr gerne repariert haben.
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Einordnung des Falls
Verjährungsfristen – Spezialregelungen: Mängelansprüche
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat einen Anspruch darauf, dass W ihm eine neue Kuckucksuhr baut (§ 650 Abs. 1 S. 1, 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. As Anspruch auf Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB) verjährt innerhalb von zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Ja!
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