Recht auf Selbstmord
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist todtraurig über das Ende seiner ersten Beziehung. Er möchte sich deshalb von der Brücke stürzen, um sein Leben zu beenden. Polizist P läuft vorbei und möchte dies verhindern. A ist empört.
Einordnung des Falls
Recht auf Selbstmord
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) beinhaltet nach überwiegender Ansicht auch das Recht des Grundrechtsträgers, sein Leben zu beenden. Der sachliche Schutzbereich ist eröffnet.
Nein!
2. Das Grundgesetz verbietet es dem A nach überwiegender Ansicht, sich selbst zu töten.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs kostenlos testen
![OCrrY](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_110626.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
OCrrY
27.8.2020, 11:37:19
Inwiefern verändert sich die Rechtslage hier im Lichte des BVerfG Urteil vom 26.02.2020 ? Wurde dort nicht explizit gegen, den Freitod hinderndes Verhalten des Staates entschieden ?
![Ciranje](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_133121.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Ciranje
24.11.2020, 10:23:51
Das würde mich auch interessieren. Ich fände es etwas beunruhigend, wenn das Urteil dazu führt, dass keine Versuche mehr unternommen werden zB Brückenspringer zu retten.
![Johaennzen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_13948.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Johaennzen
20.5.2021, 12:33:38
Das BVerfG hat festgestellt, dass das „Recht auf Freitod“ vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Suizidenten umfasst ist. Dieser hat daher aus dem APR ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Wichtig ist aber, dass dieses selbstbestimmt ist & nicht von (temporären) Beeinflussungen wie Depressionen getrübt ist. Für die Polizei ist bei Brückenspringern zumindest nicht auszuschließen, dass der Suizid auf einer Depression beruht, da sie die Gefahrenlage ja nur objektiv ex ante beurteilen. Aus diesem Grund werden auch weiterhin Versuche unternommen werden, Brückenspringer zu retten.