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Ersatzfähiger Schaden infolge versehentlicher Übermittlung einer Selbstanzeige durch Rechtsanwalt
Ersatzfähiger Schaden infolge versehentlicher Übermittlung einer Selbstanzeige durch Rechtsanwalt
27. August 2025
4 Kommentare
4,5 ★ (53.084 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandantin M beauftragt Rechtsanwalt R, eine Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt vorzubereiten und zu verwahren. Durch ein Büroversehen wird die Anzeige absprachewidrig sofort dem Finanzamt übermittelt. M muss Steuern nachzahlen (€70.000). Sie verlangt von R Schadensersatz.
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