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Ersatzfähiger Schaden infolge versehentlicher Übermittlung einer Selbstanzeige durch Rechtsanwalt

Ersatzfähiger Schaden infolge versehentlicher Übermittlung einer Selbstanzeige durch Rechtsanwalt

27. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Mandantin M beauftragt Rechtsanwalt R, eine Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt vorzubereiten und zu verwahren. Durch ein Büroversehen wird die Anzeige absprachewidrig sofort dem Finanzamt übermittelt. M muss Steuern nachzahlen (€70.000). Sie verlangt von R Schadensersatz.

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