Grundfall: § 770 BGB
26. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verpachtet sein Restaurant für 5 Jahre an S, wobei die Pachtzinszahlungen durch eine Bürgschaft des B abgesichert sind. S unterlag bei Abschluss des Vertrages einem Inhaltsirrtum. Auch nachdem sie diesen bemerkt, hält S am Vertrag fest. Als S nach zwei Jahren nicht mehr zahlt, möchte G den B in Anspruch nehmen.
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