Übertragung Buchhypothek 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hypothekar H möchte die Buchhypothek an seinen Freund F übertragen. H und F einigen sich mündlich über die Übertragung der Hypothek. Das Grundbuchamt trägt die Abtretung der gesicherten Forderung ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Übertragung Buchhypothek 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abtretung der gesicherten Forderung ist bei der Buchhypothek formfrei möglich und bedarf keiner Eintragung im Grundbuch.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. F hat die Hypothek nach §§ 398, 1154, 1153 BGB erworben.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Eike-Christian
26.4.2023, 17:56:50
Für die Eintragung im Grundbuch ist aber § 29 GBO einschlägig, oder? In der Praxis wäre dann die mündliche Einigung über die Abtretung und die Eintragung im Grundbuch aufwändiger als die schriftliche Einigung über die Abtretung.
Nora Mommsen
27.4.2023, 13:23:16
Hallo Eike-Christian, danke für deine Frage. Genauso ist es - das ist übrigens auch der Grund warum, ohne dass es gesetzlich erforderlich wäre, die Auflassung in der Regel notariell beurkundet wird. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team