Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Gläubiger- / Schuldnerwechsel

Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung

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Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung

25. Mai 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Konditorin K nimmt bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. K hat keine Sicherheiten. Deshalb einigen sie sich, dass K zur Sicherung an B alle zukünftig entstehenden Forderung gegen ihre Kunden, deren Nachnamen mit Buchstaben M-Z beginnen, abtritt. Ihr jährlicher Umsatz mit diesen Kunden beträgt €500.000.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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