Überschwemmung der Autobahn
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist in Bs Betrieb beschäftigt. Während eines heißen Sommers kommt es zu plötzlichen starken Regenfällen, wodurch die Autobahnen vollständig überschwemmt werden. A fährt deshalb am 15.07. nicht zur Arbeit, sondern bleibt zuhause. Für diese Fehlzeit zahlt ihr B keinen Lohn.
Einordnung des Falls
Überschwemmung der Autobahn
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Lohnanspruch besteht fort, wenn der Arbeitnehmer durch einen in seiner Person liegenden Grund vorübergehend an der Arbeitsleistung gehindert wird (§ 616 S.1 BGB).
Genau, so ist das!
2. Die Nichtleistung muss notwendig Konsequenz der persönlichen oder körperlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers sein.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Es liegt ein persönlicher Hinderungsgrund vor.
Nein!
Jurafuchs kostenlos testen
JuliaG.
22.2.2024, 10:01:50
Kann man hier dann mit dem allgemeinen Wegerisiko argumentieren?
![Lord Denning](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ohiwwmjemjpqrdbjjkrph.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lord Denning
9.7.2024, 08:23:20
Hier wäre ein Hinweis auf die Norm, die stattdessen einschlägig wäre, schön. Wäre das hier § 275 I oder II?