Täuschung 2

22. November 2024

4,8(3.231 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T hat mittlerweile über 40 Follower auf TikTok. Da die Anschaffung eines standesgemäßen Sportwagens unerlässlich ist, wird sich T mit V über den Kauf eines Ferraris handelseinig. T unterzeichnet täuschungsbedingt eine Bürgschaftserklärung statt des gewollten Kaufvertrages.

Diesen Fall lösen 69,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Täuschung 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Bei einer durch Täuschung erschlichenen Unterschrift ist darauf abzustellen, ob der Unterzeichnende Erklärungsbewusstsein hatte.

Ja!

Grundsätzlich ist die Echtheit der Urkunde indiziert, wenn körperlicher Hersteller der Urkunde und Aussteller dieselbe Person sind. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn dem Aussteller die verkörperte Erklärung nicht zugerechnet werden kann. Bei einer durch Täuschung erschlichenen Unterschrift ist darauf abzustellen, ob der Unterzeichnende Erklärungsbewusstsein hatte. (1) Ist sich der Unterzeichnende bewusst, etwas rechtlich erhebliches zu äußern, dann besteht der Erklärungswille und die Urkunde ist echt. (2) Fehlt dem Unterzeichnenden täuschungsbedingt der Wille, etwas rechtlich erhebliches zu äußern, dann fehlt der Erklärungswille und die Urkunde ist unecht.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Indem T täuschungsbedingt die Bürgschaftserklärung unterzeichnete, hat er eine unechte Urkunde hergestellt (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

T ging vorliegend davon aus, dass er einen Kaufvertrag unterschreibt. Er wollte also etwas Rechtserhebliches erklären. Die Täuschung hat nur den Inhalt der Erklärung verschleiert. Damit ist der Erklärungswille gegeben und die Urkunde ist echt. V hat mit seiner Täuschung lediglich eine inhaltlich falsche Urkunde (schriftliche Lüge) erzeugt, diese ist jedoch nicht vom Straftatbestand des § 267 StGB umfasst. Allerdings hat er sich dadurch des Betruges gegenüber und zulasten des T strafbar gemacht. Dem steht nicht entgegen, dass T die Bürgschaftserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (§ 123 Abs. 1 BGB).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen