Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2021
Versäumnisurteil trotz Prozessunfähigkeit
Versäumnisurteil trotz Prozessunfähigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Berufungsbeklagte B beruft sich auf ihre Prozessunfähigkeit. Ein Sachverständiger kann ihre Prozessfähigkeit mangels Befundes nicht endgültig feststellen. B erscheint nicht vor Gericht und es ergeht ein Versäumnisurteil. B legt Einspruch ein. Beim Termin fehlt sie wieder. Es ergeht ein zweites Versäumnisurteil.
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Einordnung des Falls
Versäumnisurteil trotz Prozessunfähigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Revision ist als unzulässig abzuweisen, da B ja nach eigener Aussage prozessunfähig ist.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Revision ist begründet, wenn keine Säumnis vorlag. Ist eine Partei prozessunfähig, kann sie auch nicht säumig sein.
Ja!
3. Bei der Prüfung der Prozessfähigkeit ist das Gericht an die in der ZPO geregelten Beweismittel gebunden (Strengbeweis).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Da der Sachverständige im vorliegenden Fall die Prozessunfähigkeit nicht endgültig feststellen konnte, ist das Gericht gehalten, weitere Nachforschungen zu tätigen. Scheitern diese, gilt B als prozessunfähig.
Ja, in der Tat!
5. Ist die beklagte Partei prozessunfähig, ergeht ein klageabweisendes Sachurteil.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Philipp Paasch
28.6.2022, 23:53:22
Wird ja auch Zeit, dass einer dem Grudge-Mädchen mal den Prozess macht. 😅
QuiGonTim
21.9.2023, 07:12:27
Warum ist § 335 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hier einschlägig? Die Norm sieht als Voraussetzung das Erscheinen der Partei vor. B ist vorliegend doch gar nicht erschienen.
Doli
2.11.2023, 18:48:16
Die ERSCHIENENE Partei -> die den den Antrag auf Erlass eines VU gegen B gestellt hat