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Zivilprozessrecht

Sekundäre Darlegungslast von VW in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen

Sekundäre Darlegungslast von VW in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen

26. August 2025

15 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Diesel-Abgasskandal

K kauft von D einen VW Eos. Das Fahrzeug verfügt über die „Dieselskandal-Software“ und hält deshalb im Prüfbetrieb, nicht aber im Normalbetrieb die Abgasnorm Euro 5 ein. K behauptet, frühere Vorstände von VW hätten den Einsatz der Software gebilligt. Sie klagt gegen VW auf Schadensersatz.

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