Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Gutgläubiger Zweiterwerb bei fehlender Forderung?
Gutgläubiger Zweiterwerb bei fehlender Forderung?
19. Februar 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

E und V vereinbaren ein dingliches Vorkaufsrecht. Die Grundbuchbeamte hält dieses nicht für eintragungsfähig und trägt stattdessen eine Auflassungsvormerkung ein. Die V nutzt die Gelegenheit und verkauft das Grundstück an K, wobei V dem K zugleich die eingetragene Vormerkung übertragen will.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gutgläubiger Zweiterwerb bei fehlender Forderung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V fragt sich, wie eine Vormerkung überhaupt übertragen wird. Kann man – wegen der Akzessorietät der Vormerkung – diese nur gemeinsam mit der gesicherten Forderung übertragen?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Damit K die Vormerkung von V erwerben kann, müsste zunächst überhaupt eine Vormerkung zu Gunsten des V entstanden sein. Besteht vorliegend ein zu sichernder Eigentumsverschaffungsanspruch, sodass V wirksam eine Vormerkung von E erworben hat (§§ 883, 885 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Als K davon erfährt, dass die aus dem Grundbuch ersichtliche Vormerkung gar nicht wirksam bestand, fragt er sich, ob er trotzdem wirksam eine Vormerkung von V erworben hat. Regelt § 405 BGB, dass man Forderungen in jedem Fall gutgläubig erwerben kann?
Nein, das trifft nicht zu!
4. K fragt sich, warum Forderungen grundsätzlich nicht gutgläubig erworben werden können. Liegt der Grund darin, dass es bei Forderungen an einem Rechtsscheinsträger fehlt?
Ja!
5. Die Vormerkung ist jedoch (fälschlicherweise) ins Grundbuch eingetragen. Besteht damit ein Rechtsscheinsträger, der einen gutgläubigen Zweiterwerb der Vormerkung durch K ermöglicht?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Benvabene
14.12.2024, 17:03:40
Gerade die Vertiefungen im grauen Kasten sind immer sehr gut. Bei komplexen Themen hilft eine Einbettung in den Kontext!
Leo Lee
15.12.2024, 12:55:13
Hallo Benvabene, vielen herzlichen Dank für die lieben Worte! Worte wie deine treiben uns bei Jurafuchs täglich dazu an, noch mehr solcher systematischen Fälle ins Leben zu rufen. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn unsere Aufgaben auf positive Resonanz treffen. Insbesondere bei Aufgaben zur Systematik (d.h. der schwerste Auslegungsmethode) freuen wir uns RIESIG darüber, dass wir unseren bescheidenen Beitrag zum besseren Verständnis bei unseren Nutzern leisten können. Deshalb: DANKE, dass du uns wissen lässt, dass unsere Arbeit und Mühe sich auszahlen und vor allem dafür, dass du uns mitteilst, welche Aufgaben(formate) besonders effektiv und gut gelungen sind, damit wir diese als Maßstab für künftige Aufgaben nehmen können. Wir wünschen dir weiterhin viel Spaß mit den restlichen - ebenso tollen - Aufgaben und freuen uns auf weitere Feedbacks (auch sehr gerne Verbesserungsvorschläge) von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo