Deliktische Ansprüche: 70 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 70 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Deliktische Ansprüche für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Deliktische Ansprüche
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Deliktische Ansprüche wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Weiterfressermangel („Schwimmerschalter-Fall“)
In der „Schwimmerschalter-Entscheidung“ befasst sich der BGH mit der Frage, ob eine Eigentumsverletzung vorliegt, wenn ein mangelhaftes Bauteil die Beschädigung der restlichen Anlage verursacht. Dies bejaht der BGH, wenn der Mangel nur einen „funktionell begrenzten“ Teil der im Übrigen einwandfreien Anlage betrifft.
§ 31 BGB analog
Dezentralisierter Entlastungsbeweis und Organisationsverschulden
Befundsicherungspflicht (Fabrikationsfehler)

Kommerzialisierungsgedanke bzgl. Internetanschlusses

Gestörte Gesamtschuld bei gesetzlicher Haftungsprivilegierung – Spielplatzfall
Die neuesten Fälle zum Thema Deliktische Ansprüche
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Deliktische Ansprüche wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Menschliche Leitung des Tieres – Realisierung spezifischer Tiergefahr?
Mitverschulden Schmerzensgeld

Immaterieller Schaden bei Persönlichkeitsverletzung
Fall zur "Taggenauen" Berechnung von Schmerzensgeld (BGH, Urt. v. 15.02.2022 – VI ZR 937/20): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Fall zur Ersatzfähigkeit von Nutzungsausfall (OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 27.07.2022 - 11 U 7/21): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob nach einem Autounfall der Geschädigte neben den Reparaturkosten zusätzlich Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit der Reparatur verlangen kann. Das OLG verneinte einen solchen Anspruch. Die Beschränkung des Fahrvergnügens sei nur eine immaterielle Beeinträchtigung aufgrund der subjektiven Wertschätzung und nicht als Schaden ersetzbar. Der Nutzungsersatz komme nur für vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der Sache in Betracht. Denn die Nutzungsausfallentschädigung müsse Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise auf die Grundlage der Lebensführung signifikant auswirkt. Andernfalls bestünde die Gefahr, unter Verletzung des § 253 BGB die Ersatzpflicht auf Nichtvermögensschäden auszudehnen (RdNr. 45). Da das eingeschränkte Fahrvergnügen lediglich einen - nicht unter § 253 BGB fallenden - immateriellen Schaden darstellt, kann B diesen nicht geltend machen.
Haftungsverteilung bei vorsätzlicher Kollision eines Fußgängers mit Pkw
Deliktische Ansprüche: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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