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§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – Vertragsbedingungen 2 Taschenkontrolle
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – Vorformuliert
F will sich einen Rennwagen kaufen. Autoverkäufer A hat durch langjährige Erfahrung die Lieblingsklausel seines Chefs, nach der die Kaufpreiszahlung zwei Wochen nach Erhalt des Autos fällig wird, wortgetreu auswendig gelernt. Er weist F bei Vertragsschluss wie jede andere Käuferin im Autohaus mündlich darauf hin.

§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – für eine Vielzahl von Verträgen
F hat drei Wohnungen gekauft. Für die erste Wohnung schließt sie mit M einen Mietvertrag ab. In diesem steht in § 3, dass der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen trägt. Den Mietvertrag möchte F später auch für die zwei anderen Wohnungen verwenden.