Unterschriebenes Original, kein Fax
15. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitgeberin A möchte ihrem Mitarbeiter M betriebsbedingt kündigen. Hierzu fertigt A eine Kündigungserklärung an und unterschreibt diese eigenhändig. A schickt nun die Kündigungserklärung per Fax an M.
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