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Unterschriebenes Original, kein Fax

11. März 2026

8 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Arbeitgeberin A möchte ihrem Mitarbeiter M betriebsbedingt kündigen. Hierzu fertigt A eine Kündigungserklärung an und unterschreibt diese eigenhändig. A schickt nun die Kündigungserklärung per Fax an M.

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