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Versuchtes Sexualdelikt in mittelbarer Täterschaft – Versuchsbeginn

einfach
schwer88 % lösen richtig
9. Mai 2023
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration: B klingelt an Fs Tür in Annahme von Fs Einvernehmen. T lacht sich dabei ins Fäustchen.
T gibt sich online als seine Exfreundin F aus und verabredet sich mit B zum „Vergewaltigungsrollenspiel“ am folgenden Tag in F‘s Wohnung. F’s Gegenwehr solle B gewaltvoll überwinden und sexuelle Handlungen an F vornehmen. B fährt zu F, bekommt dort aber Zweifel und fährt nach Hause.

Einordnung

Der BGH hat entschieden, dass versuchte sexuelle Nötigung bei mittelbarer Täterschaft beginnt, wenn der Einfluss des Täters auf die ausgewählte Person als Werkzeug abgeschlossen ist. Dies gilt zumindest dann, wenn der Täter eine zeitnahe Ausführung erwartet. Der Fall betraf einen pensionierten Priester, der geplant hatte, seine Ex-Geliebte vergewaltigen zu lassen. Er übernahm die Identität der Frau auf einem „erotischen Dating-Portal" und korrespondierte mit zwei Männern. Er arrangierte ein Treffen für ein "Vergewaltigungs-Rollenspiel" am nächsten Tag. Das Klingeln des Werkzeugs (des unwissenden Mannes) an der Tür war auch die Schwelle für den Täter, die Tat zu versuchen. Da er feste Vereinbarungen getroffen hatte und durch seinen Chat am nächsten Tag wusste, dass sein Werkzeug auf dem Weg zur Wohnung war, hatte er eine konkrete Gefahr für seine ehemalige Geliebte geschaffen.

Prüfungsschema

Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen der Begehung eines Delikts in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand
    1. Kein Ausschluss der mittelbaren Täterschaft (bei eigenhändigen & echten Sonderdelikten)
    2. Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs durch Handlung des Tatmittlers
    3. Einwirkung des mittelbaren Täters auf den Tatmittler
    4. Zurechnung der Verwirklichung von Tatbestandsmerkmalen durch den Tatmittler
  2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz des mittelbaren Täters
    1. Vorsatz bezüglich der Tatbestandsverwirklichung durch den Tatmittler
    2. Vorsatz bezüglich der die Tatherrschaft begründenden Umstände
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Schuld
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