Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Unwirksamkeit des Sicherungsvertrages
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede (Wucher des Sicherungsvertrages) bei Hypothek
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede (Wucher des Sicherungsvertrages) bei Hypothek
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S nimmt bei G ein Darlehen in Höhe von €100.000 auf. G verlangt aus eigensüchtigen Gründen hierfür eine hohe Sicherheit. Als Sicherheit bestellt S deshalb eine Hypothek zugunsten des G in Höhe von €500.000 an seinem Grundstück, was auch dem realisierbaren Wert entspricht.
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Einordnung des Falls
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede (Wucher des Sicherungsvertrages) bei Hypothek
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Darlehensvertrag ist wirksam zustande gekommen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Sicherungsabrede ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
Genau, so ist das!
3. Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede steht der Entstehung der Hypothek aufgrund ihres akzessorischen Charakters entgegen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Steinfan
17.5.2024, 19:37:36
Meines Wissens kommt es bei der
Übersicherungbei Grundpfandrechten nicht auf die 150 %-Grenze an. Maßgeblich ist, soweit ich weiß, schlicht der Nominalwert. LG