Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Unwirksamkeit des Sicherungsvertrages
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede (Wucher des Sicherungsvertrages) bei Hypothek
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede (Wucher des Sicherungsvertrages) bei Hypothek
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S nimmt bei G ein Darlehen in Höhe von €100.000 auf. G verlangt aus eigensüchtigen Gründen hierfür eine hohe Sicherheit. Als Sicherheit bestellt S deshalb eine Hypothek zugunsten des G in Höhe von €500.000 an seinem Grundstück, was auch dem realisierbaren Wert entspricht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede (Wucher des Sicherungsvertrages) bei Hypothek
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Darlehensvertrag ist wirksam zustande gekommen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Sicherungsabrede ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
Genau, so ist das!
3. Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede steht der Entstehung der Hypothek aufgrund ihres akzessorischen Charakters entgegen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Steinfan
17.5.2024, 19:37:36
Meines Wissens kommt es bei der Übersicherung bei Grundpfandrechten nicht auf die 150 %-Grenze an. Maßgeblich ist, soweit ich weiß, schlicht der Nominalwert. LG