Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung aus sittlicher Pflicht
Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung aus sittlicher Pflicht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S zahlt ihrem bedürftigen Bruder B in der Annahme, diesem gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet zu sein, mehrere Monate Unterhalt in bar.
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Einordnung des Falls
Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung aus sittlicher Pflicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S war B zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat „etwas erlangt“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja!
3. B hat Besitz und Eigentum an dem Bargeld „durch Leistung“ der S erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. S hat die Leistung an K „ohne rechtlichen Grund (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) erbracht.
Ja, in der Tat!
5. Der Anspruch auf Rückforderung der S ist ausgeschlossen, da es sich bei der Leistung um eine „sittliche Pflicht handelte (§ 814 Alt. 2 BGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FML
8.6.2021, 21:21:42
Hat jmd hierzu vllt eine Fundstelle aus einem Urteil? Ich habe bei dieser „Blut ist dicker als Wasser“ Schiene immer Bauchschmerzen.
Lukas_Mengestu
8.6.2021, 21:50:02
Hallo FML, die praktische Bedeutung dürfte tatsächlich relativ gering sein, da wohl in diesen Fällen häufig ohnehin
Entreicherungnach
§ 818 Abs. 3 BGBvorliegt (vgl. BeckOK/Hau/Poseck, 58. Ed. 1.05.2021, BGB, §
814Rn. 14). Allerdings hat zB das OLG München (NJW-RR 2004, 1442) die Norm einmal herangezogen, um die Ansprüche eines Stiefvaters ggü. seinem Stiefsohn zum Teil abzuweisen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
FML
8.6.2021, 22:40:45
Danke für die schnelle Antwort!
mkrg
20.10.2024, 14:17:32
In einer Frage heißt es: "S hat die Leistung an K „ohne rechtlichen Grund (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) erbracht." Sollte es nicht "Leistung an B" heißen?
Linne_Karlotta_
22.10.2024, 17:03:01
Hallo mkrg, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team